Suche

FMS: Austausch-/Auslandaufenthalt, Schulaustausch (=Aufenthalt in der französisch- oder italienischsprachigen Schweiz) 
Regelung Fachmittelschule

In der FMS ist ein Austausch- /Auslandaufenthalt oder ein Schulaustausch (= Aufenthalt in der französisch- oder italienischsprachigen Schweiz) in der
1. Klasse im 2. Semester oder in der
2. Klasse als Ganzjahresaufenthalt möglich. 

Regelung Halbjahresaufenthalt (2. Semester der 1. Klasse)
Der Halbjahresaufenthalt findet im 2. Semester der 1. Klasse statt. Die Beurlaubung  muss sich mit der Länge des Schulsemesters der KSWE decken.
Für die Promotion zählen die im entsprechenden Semester KSWE abgelegten Leistungsnachweise. Das erste Semester - inklusive Spezialwoche vor den Ferien - muss integral besucht werden. Die Abreise ist frühestens ab Beginn Sportferien KSWE möglich.

Regelung Ganzjahresaufenthalt (2. Klasse)
Nach einem Ganzjahresaufenthalt setzen die Schüler und Schülerinnen ihren Bildungsweg dort fort, wo sie ihn aufgehört haben, d.h. sie kehren nicht in die ursprüngliche Abteilung zurück, sondern fahren in einer 2. Klasse weiter. Dies gilt nicht als Repetition. Die Beurlaubung muss sich mit dem Schuljahr der KSWE decken.
Das erste Schuljahr muss integral besucht werden. Eine Abreise ist frühestens ab Beginn Sommerferien KSWE möglich.

Bitte beachten Sie, dass es sein kann, dass der mögliche Abreisezeitpunkt gewisse Länder ausschliesst. Erkundigen Sie sich deshalb frühzeitig bei der gewählten Organisation, welche Länder möglich sind.

Angebot Unterstützung Vermittlung Schule in der Romandie/Französischsprachigen Schweiz: 
Jahresaufenthalt in der 2. Klasse:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Fachlehrperson Französisch, kann kontaktiert werden für eine Unterstützung bei der Vermittlung einer Schule in der Romandie. Aufgrund der Antragsfristen empfiehlt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme.
Unterstützung Schulvermittlung für das 2. Schuljahr:
Kontaktaufnahme bis Ende der 1. Woche nach den Herbstferien.


Vorausgesetzt wird der Besuch einer staatlich anerkannten Schule, es wird kein Urlaub für den Besuch von Sprachschulen, Au-Pair Aufenthalte etc. erteilt. 

Es werden nur halbjährige oder ganzjährige Auslandaufenthalte bewilligt.
Die Beurlaubungen müssen sich mit dem Schulsemester bzw. Schuljahr decken.

Die Verantwortung für die Organisation liegt vollumfänglich bei den Schülerinnen und Schülern bzw. den Erziehungsberechtigten. Die KSWE ist nur für die Beurlaubung zuständig.

Die Kantonsschule Wettingen unterstützt  Auslandaufenthalte und Schulaustausche, wenn die obigen Bedingungen erfüllt sind. 
Als Austauschorganisationen empfehlen sich nicht gewinnorientierte Organisationen, wie die vom Dachverband Intermundo zertifizierten Programme AFSiERotary und YfU
Rotary bietet ausserdem einen Family-to-Family- Austausch während den Ferien an.

Selbständigkeit, Aufgeschlossenheit, Kontaktfreude, Verantwortungsbewusstsein, gute Gesundheit werden vorausgesetzt. Da sich die Lehrpläne der ausländischen Schulen oft wesentlich von den unseren unterscheiden, sind gute Schulleistungen wichtig für einen erfolgreichen Wiedereinstieg . Erfahrungsgemäss kostet ein Austauschjahr  +-15‘000 Franken. 
Intermundo bietet auch Stipendien an für Austauschaufenthalte.

Hinweis: Für die Rückkehr ist ein Eintritt in die KSWE vorgesehen, garantiert werden kann jedoch nur ein Platz an einer der aargauischen Kantonsschulen.
___

Ablauf
1) Interessierte melden sich frühzeitig und selbständig bei einer Austauschorganisation an und organisieren den Aufenthalt.
Via Antragsformular Austausch-/ Auslandaufenthalt 
wird bei der Schulleitung ein Urlaubsgesuch für ein Semester oder für ein Schuljahr gestellt. Die Beurlaubung muss sich mit Schuljahr bzw. Semester der KSWE decken.

2) Der Eingabeschluss des Antragsformulars Austausch-/Auslandaufenthalt ist rund ein halbes Jahr vor der geplanten Abreise: 

  • Mitte September für einen  Austausch im 2. Semester der 1. Klasse (Semesteraustausch) > Abreise frühestens in den Sportferien
  • Mitte Januar für einen Austausch in der 2. Klasse (Jahresaustausch) > Abreise frühestens in den Sommerferien
    __

 

Kantonsschule Wettingen
Klosterstrasse 11
5430 Wettingen
T +41 56 437 24 00
kanti-wettingen@ag.ch
Kantonsschule Wettingen
Klosterstrasse 11
5430 Wettingen
T +41 56 437 24 00
kanti-wettingen@ag.ch