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Gym: Austausch-/Auslandaufenthalt, Schulaustausch (=Aufenthalt in der französisch- oder italienischsprachigen Schweiz) 
Regelung Gymnasium

Im Gymnasium ist ein Austausch- /Auslandaufenthalt oder ein Schulaustausch (= Aufenthalt in der französisch- oder italienischsprachigen Schweiz) 
im 1. oder 2. Semester der 2. Klasse  oder
als Ganzjahresaufenthalt in der 2. Klasse möglich. 

Regelung Halbjahresaufenthalt:
Der Halbjahresaufenthalt findet im 1. oder 2. Semester der 2. Klasse statt. Für die Promotion zählen die im entsprechenden Semester KSWE abgelegten Leistungsnachweise.

Regelung Austausch im 1. Semester 2. Schuljahr: Das erste Schuljahr muss integral besucht werden. Eine Abreise ist frühestens ab Beginn Sommerferien KSWE möglich.


Regelung Austausch im 2. Semester 2. Schuljahr: Das erste Semester - inklusive Spezialwoche vor den Ferien - muss integral besucht werden. Die Abreise ist frühestens ab Beginn Sportferien KSWE möglich. Wer sich für eine Variowoche in den Sportferien angemeldet hat, muss diese ebenfalls gemäss Anmeldung besuchen.

Regelung Ganzjahresaufenthalt:
Bei einem Notenschnitt von mindestens 4.7 (zählende Noten, entspricht circa 7-8 Saldopunkten) im Jahreszeugnis der 1. Klasse ist eine Rückkehr in die Stammklasse möglich. Das erste Schuljahr muss integral besucht werden. Eine Abreise ist frühestens ab Beginn Sommerferien KSWE möglich.

Bitte beachten Sie, dass es sein kann, dass der mögliche Abreisezeitpunkt gewisse Länder ausschliesst. Erkundigen Sie sich deshalb frühzeitig bei der gewählten Organisation, welche Länder möglich sind.

In Ausnahmefällen kann ein
 Austauschjahr in der dritten Klasse beantragt werden, dieses ist nur mit einer Rückkehr in die 3. Klasse möglich. 

Angebot Vermittlung Schule in der Romandie/Französischsprachigen Schweiz: 
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Fachlehrperson Französisch, kann kontaktiert werden für eine Unterstützung bei der Vermittlung einer Schule in der Romandie
Unterstützung Schulvermittlung für das das 2. Schuljahr oder für das 2. Semester der 2. Klasse.
Aufgrund der Antragsfristen empfiehlt es sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme:
-> Kontaktaufnahme bis Ende der 1. Woche nach den Herbstferien -> für Schulvermittlung 2. Schuljahr.
-> Kontaktaufnahme bis eine Woche vor den Frühlingsferien->  für Schulvermittlung 2. Semester des 2. Schuljahres.

Vorausgesetzt wird der Besuch einer staatlich anerkannten Schule, es wird kein Urlaub für den Besuch von Sprachschulen, Au-Pair Aufenthalte etc. erteilt. 

Die Verantwortung für die Organisation liegt vollumfänglich bei den Schülerinnen und Schülern bzw. den Erziehungsberechtigten. Die KSWE ist nur für die Beurlaubung zuständig.

Es werden nur halbjährige oder ganzjährige Auslandaufenthalte bewilligt.
Die Beurlaubungen müssen sich mit dem Schulsemester bzw. Schuljahr der KSWE decken.

 
Die Kantonsschule Wettingen unterstützt  Auslandaufenthalte und Schulaustausche, wenn die obigen Bedingungen erfüllt sind. 
Als Austauschorganisationen empfehlen sich
nicht gewinnorientierte Organisationen, wie die vom Dachverband Intermundo zertifizierten Programme AFS, iE, Rotary und YfU. Bedingung ist der Besuch einer anerkannten Schule. 
Rotary bietet ausserdem einen Family-to-Family- Austausch während den Ferien an.

Selbständigkeit, Aufgeschlossenheit, Kontaktfreude, Verantwortungsbewusstsein, gute Gesundheit werden vorausgesetzt. Da sich die Lehrpläne der ausländischen Schulen oft wesentlich von den unseren unterscheiden, sind gute Schulleistungen wichtig für einen erfolgreichen Wiedereinstieg . Erfahrungsgemäss kostet ein Austauschjahr  +-15‘000 Franken. 
Intermundo bietet auch Stipendien an für Austauschaufenthalte.

Hinweis: Für die Rückkehr ist ein Eintritt in die KSWE vorgesehen, garantiert werden kann jedoch nur ein Platz an einer der aargauischen Kantonsschulen.

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Ablauf
1) Interessierte melden sich frühzeitig und selbständig bei einer Austauschorganisation an und organisieren den Aufenthalt.
Via Antragsformular Austausch-/ Auslandaufenthalt 
wird bei der Schulleitung ein Urlaubsgesuch für ein Semester oder für ein Schuljahr gestellt. Die Beurlaubung muss sich mit Schuljahr bzw. Semester der KSWE decken.

2) Der Eingabeschluss des  Antragsformulars Austausch-/Auslandaufenthalt ist rund ein halbes Jahr vor der geplanten Abreise: 

  • Mitte September für die Abreise frühestens in den Sportferien (Austausch im 2. Semester der 2. Klasse)
  • Mitte Januar für die Abreise frühestens in den Sommerferien (Ganzjahresaustausch in der 2. Klasse oder Austausch im 1. Semester der 2. Klasse)
  • Frühester Abreisetermin zu Beginn der Sport- bzw. Sommerferien

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Hinweis Corona-Virus:
Bereits bewilligte Urlaube können nur dann angetreten werden, wenn entsprechende Bewilligungen der Behörden vorliegen. Eine Verschiebung in die 2. Klasse ist aus strukturellen Gründen nicht vorgesehen.

Kantonsschule Wettingen
Klosterstrasse 11
5430 Wettingen
T +41 56 437 24 00
kanti-wettingen@ag.ch
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