Promotionsordnung Fachmittelschule
Auszug aus der Promotionsordnung, Änderungen vorbehalten
Aktuelle Bestimmungen siehe: Internetseite Kanton Aargau, Informationen zur Fachmittelschule
Promotionsfächer
In der 1. Klasse zählen alle Grundlagenfächer, in der zweiten Klasse alle Grundlagenfächer und die berufsfeldbezogenen Fächer der einzelnen Ausbildungsbereiche für die Promotion. Von den Fächern Französisch und Italienisch wird jeweils die bessere Note ausgewählt.
Die zweite Note in den Naturwissenschaften (neben Physik) setzt sich zusammen aus der Note des 1. Semesters (Chemie) und aus der Note des 2. Semesters (Biologie) und wird auf halbe Noten gerundet.
Alle Fächer zählen einfach. Freifächer sind nicht promotionsrelevant.
Bestehensnormen
Jede ungenügende Note muss doppelt kompensiert werden. Es dürfen nicht mehr als vier ungenügende Noten vorkommen.
Jahrespromotion
Der Beurteilungszeitraum umfasst in der Regel das ganze Schuljahr. Am Ende des ersten Semesters erhalten die Schülerinnen und Schüler jeweils einen Zwischenbericht, der über ihre Leistungen in diesem Semester Auskunft gibt. Dieser Zwischenbericht dient als Standortbestimmung, Ausnahme: Provisorisch aufgenommene Schüler*innen.
Die Schülerinnen und Schüler erhalten am Ende eines Schuljahres ein Zeugnis. Darin wird über die Beförderung oder Nichtbeförderung in die nächst höhere Klasse entschieden.
Repetition einer Klasse
Wer die Promotionsbedingungen am Ende eines Schuljahres nicht erfüllt, muss die Klasse repetieren oder die Schule verlassen. Eine zweite Repetition ist ausgeschlossen.
Entlassung
Wer am Ende der Probezeit oder nach bereits einmal erfolgter Nichtbeförderung die Voraussetzungen zur Aufnahme bzw. zur Beförderung nicht erfüllt, wird aus der Schule entlassen.