Fachmaturität Pädagogik
Zulassung (Änderungen vorbehalten)
Zum Lehrgang zugelassen werden diejenigen,
- die den Fachmittelschulausweis im Berufsfeld Erziehung und Gestaltung erworben haben.
- die in einem anderen Berufsfeld den Fachmittelschulausweis erworben haben und vorweisen können, dass sie folgende Fächer besucht haben: Psychologie/Pädagogik (während zwei Jahren als berufsfeldbezogenes Fach oder Freifach) und Instrumentalunterricht (mindestens ein Jahr als Freifach).
In der Regel wird der Fachmaturitätslehrgang an der Schule absolviert, die auch den Fachmittelschulausweis ausgestellt hat.
Leistungsbeurteilung während des Lehrgangs
Die Beurteilung der Schülerinnen und Schüler erfolgt lehrplanbezogen und umfasst alle für die Fachmaturitätsprüfungen relevanten Leistungskomponenten. Die Beurteilungen haben orientierenden Charakter und werden den Schülerinnen und Schülern zurückgemeldet. Es gibt keine Erfahrungsnoten, die mit den Prüfungsnoten verrechnet werden.
Stundentafel
Fächer |
Stunden |
---|---|
Grundlagenfächer |
|
Deutsch | 3 |
Französisch oder Englisch | 3 |
Mathematik | 3 |
Geschichte | 2 |
Geographie | 2 |
Biologie | 2 |
Chemie | 2 |
Physik | 2 |
Wahlpflichtfächer |
|
Musik oder Bildnerisches Gestalten | 2 |
Total Präsenzlektionen | 21 |
Fachmaturitätsarbeit | 2 |
Total | 23 |
Fachmaturitätsprüfung
Prüfungsziel, Inhalte und Anforderungen
Die Schülerinnen und Schüler haben sich durch die Fachmaturität Pädagogik über die von der Schule vermittelten Kenntnisse und die von den Pädagogischen Hochschulen geforderte allgemeine Bildung auszuweisen. Es werden sowohl Fachkenntnisse als auch die Selbstständigkeit im Denken geprüft. Inhalte und Anforderungen in den einzelnen Prüfungsfächern entsprechen den Lehrplanzielen.
Prüfungstermin und Zulassung
Die Fachmaturitätsprüfung findet am Ende des Ausbildungsganges statt. Die Zulassung zur Prüfung setzt den erfolgreichen Abschluss der Fachmaturitätsarbeit mit einer Note von mindestens 4.0 und den Besuch des Fachmaturitätslehrgangs in der Regel an derjenigen Lehranstalt voraus, an welcher die Prüfung abgelegt wird.
Prüfungsfächer
Prüfungsfächer sind:
1. Deutsch
2. Französisch oder Englisch
3. Mathematik
4. Naturwissenschaften, bestehend aus den Fächern Biologie, Chemie und Physik
5. Geistes- und Sozialwissenschaften, bestehend aus den Fächern Geschichte und Geographie
Wer in der 2. Landessprache oder in Englisch ein international anerkanntes Sprachenzertifikat auf mindestens Niveau B2 erworben hat, kann vom Unterricht und von der Fachmaturitätsprüfung in der betreffenden Fremdsprache befreit werden; das Zertifikat wird gemäss Umrechnungsschlüssel des SBFI für die Berufsmaturität in die Prüfungsnote umgerechnet.
Prüfungsart und Dauer
1. | Deutsch | 180 Minuten schriftlich | 15 Minuten mündlich |
2. | Französisch oder Englisch | 120 Minuten schriftlich | 15 Minuten mündlich |
3. | Mathematik | 120 Minuten schriftlich | 15 Minuten mündlich |
4. | Naturwissenschaften | ||
a. Biologie | 15 Minuten mündlich | ||
b. Chemie | 15 Minuten mündlich | ||
c. Physik | 15 Minuten mündlich | ||
5. | Geistes- und Sozialwissenschaften | ||
a. Geschichte | 15 Minuten mündlich | ||
b. Geographie | 15 Minuten mündlich |
Prüfungsnoten
Die Fachmaturitätsnote in den Fächern Deutsch, Französisch oder Englisch sowie Mathematik entspricht dem gerundeten arithmetischen Mittel der jeweiligen schriftlichen und mündlichen Prüfungsnoten. Die Fachmaturitätsnote im Fach Naturwissenschaften entspricht dem gerundeten arithmetischen Mittel der Prüfungsnoten in den Fächern Biologie und Chemie und Physik. Die Fachmaturitätsnote im Fach Geistes- und Sozialwissenschaften entspricht dem gerundeten arithmetischen Mittel der Prüfungsnoten in den Fächern Geschichte und Geografie. Die Fachmaturitätsnoten werden auf halbe oder ganze Noten gerundet. Bei einem exakten Viertelswert wird auf die nächsthöhere halbe oder ganze Note gerundet.
Bestehensnormen
Die Fachmaturität wird erteilt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Der Durchschnitt aller fünf Prüfungsnoten und der Fachmaturitätsarbeit muss mindestens 4.0 betragen.
- Höchstens 2 von 5 Prüfungsnoten dürfen ungenügend sein.
- Die Summe der Notenabweichung von 4.0 nach unten beträgt nicht mehr als 1.0 Punkt.
Zur Feststellung des Prüfungsergebnisses zählen ausser der Note der Fachmaturitätsarbeit ausschliesslich die an der Prüfung erworbenen Noten. Besteht die Prüfung aus 2 Teilen, so zählt der gerundete Schnitt aus den beiden Prüfungsteilen.
Wiederholung bei Nichtbestehen oder Dispensation
Schüler*innen, welche die Fachmaturität im ersten Versuch nicht bestehen, können die Prüfung einmal am nächsten Prüfungstermin wiederholen. Sie können sich vom Unterrichtsbesuch und der Prüfung in denjenigen Fächern dispensieren lassen, in welchen sie beim ersten Versuch mindestens die Note 5 erzielt haben. Diese Noten zählen auch beim zweiten Versuch. Die Note der Fachmaturitätsarbeit des ersten Versuchs wird übernommen. Eine dritte Fachmaturitätsprüfung ist nicht gestattet.
Fachmaturitätsarbeit
Die Fachmaturitätsarbeit baut auf den in der Abschlussarbeit erworbenen Kompetenzen auf und orientiert sich an den kantonalen Richtzielen für die Fachmaturitätsarbeit. Mit der Fachmaturitätsarbeit vertiefen die Schüler*innen das selbstständige Arbeiten an einem Projekt und das Reflektieren darüber. Beides ist eine wichtige Vorraussetzung für ihre Studierfähigkeit.
Das Thema der Fachmaturitätsarbeit stammt aus einem Bereich der Allgemeinbildung oder ist ein spezifisches Thema des pädagogischen Bereichs. Die Schülerinnen und Schüler können in der Fachmaturitätsarbeit einen Aspekt aus der Abschlussarbeit erweitern oder vertiefen.
Die Fachmaturitätsarbeit besteht aus einem schriftlichen Teil und einer mündlichen Präsentation. Der schriftliche Teil umfasst ca. 3'000 Wörter (ohne Inhaltsverzeichnis, Quellennachweis und Anhang). Die Fachmaturitätsarbeit kann auch als Teamarbeit verfasst werden, wobei eigene Anteile jeweils ausgewiesen werden müssen. Die genauen Bestimmungen zur Arbeit werden von jeder Schule geregelt.
Die Arbeit wird von einer Lehrperson betreut, beurteilt und bewertet. Für die Beurteilung der schriftlichen Arbeit bzw. des Produkts sowie der Präsentation wird zusätzlich eine zweite Lehrperson hinzugezogen. Die Fachmaturitätsarbeit wird mit halben und ganzen Noten bewertet. Wird die Fachmaturitätsarbeit mit einer ungenügenden Note bewertet, so muss diese innerhalb einer von der Schule festgelegten Frist nachgebessert werden. Die nachgebesserte Arbeit kann höchstens mit der Note 4 bewertet werden. Sollte die Fachmaturitätsarbeit ein zweites Mal als ungenügend qualifiziert werden, können die Schüler*innen nicht an den Fachmaturitätsprüfungen teilnehmen.
Anmeldung
Die Anmeldung für die Fachmaturität Pädagogik erfolgt direkt bei den Schulen.
Prüfungsdaten
Jeweils in der vierten Woche nach den Sportferien. Die Prüfungen erstrecken sich über einen Zeitraum von vier Wochen.